„Das Insektenschutzgesetz weist zusätzliche schützenswerte Gebiete aus: auf Streuobstwiesen, Trockenmauern und artenreichem Grünland – damit nicht weitere Lebensräume für Insekten verloren gehen. Zu dem Schutzkonzept gehört auch, die Lichtverschmutzung zu begrenzen. Denn Kunstlicht beeinträchtigt die Orientierung der Tiere.
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wiederum begrenzt oder verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Glyphosat etwa soll auf Äckern nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Und von 2024 an soll es ganz verboten werden.“ (Quelle: Tagesschau 10.02.2021) https://www.tagesschau.de/inland/insektenschutzpaket-101.html